Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir verkaufen Ihnen die im einzelnen spezifizierten Waren unter ausschließlicher Geltung der im folgenden wiedergegebenen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen:

§ 1 Allgemeines

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende bzw. diese ergänzende Verkaufs- und/oder Lieferbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle – auch künftige – Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Anwendung findet jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

2. Verbraucher im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind natürliche Personen, mit denen Geschäftsbeziehungen entstehen, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen Geschäftsbeziehungen entstehen und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunde im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 Angebot – Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

1. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Ist die Bestellung in diesem Sinne als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 8 Tagen annehmen. Die Annahme kann entweder durch Mitteilung – auch per E-Mail – oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

2. Bestellt ein Verbraucher Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer.

4. Der Kunde wird über eine etwaige Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und die Gegenleistung – soweit bereits erhalten – unverzüglich zurückerstattet.

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen

Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im angegebenen Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) enthalten.

1. Beim Versendungskauf wird zusätzlich zum Kaufpreis

Porto: bei Kleinstmengen Empfänger
Nach Absprache ab € 500,—

Verfügung: Berechtigungsnachweis Empfänger
Bankverbindung durch Rechnung

Zahlungsweise: Vorauskasse bei Versand
Euroscheck bei Abholung ,Versand,
Bar bei Abholung,
Kreditkarte bei Abholung ;

§ 4 Lieferung

1. Der Beginn einer von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen für die Vertragserfüllung voraus. Von uns nicht zu vertretende Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder bei unseren Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang seines Mahnschreibens bei uns an ihn erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.

2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft etwaige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

3. Sofern die Voraussetzungen von Abs. (2) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

5. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware hat der Kunde uns unverzüglich mitzuteilen. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig und regelmäßig durchführen.

3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen an oder Zugriffen auf die Ware durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich – bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls – hierüber in Kenntnis zu setzen, damit wir unsere Ansprüche – beispielsweise im Wege einer Klage gemäß § 771 ZPO – geltend machen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. (2) oder (3) vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Grundsätzlich liegt in der Zurücknahme der Kaufsache durch uns kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

5. Ein Unternehmer als bestellender Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich der Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Auch nach Abtretung ist der Besteller zur Einziehung dieser Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

6. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

7. Wird die gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns.

§ 6 Widerrufs- und Rückgaberecht

1. Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, hat ein Verbraucher das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen uns gegenüber zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Kunden. Der Widerruf muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2. Im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts ist der Verbraucher verpflichtet, die gelieferte Ware an folgende Anschrift zurückzusenden: Waffen-Tückmantel Werner Plettenberg , 26316 Varel, Obernstr. 22

Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40,00 Euro hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Bei einem Bestellwert über 40,00 Euro hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

3. Hat der Kunde eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er uns die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen. Der Verbraucher hat auch Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Er darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als “neu” verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

4. Ein Widerrufsrecht gemäß Abs. (1) besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind.

5. Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 b bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.

§ 7 Gefahrübergang

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 8 Mängelhaftung

Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung in Form einer Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung einer neuen mangelfreien Sache erfolgen soll. Wir sind allerdings berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Mängelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Mängelansprüche zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht im Falle von Arglist beim Verkäufer. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Ware bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

Für Unternehmer beträgt die Mängelanspruchsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt diese Frist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Frist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Abs. 4).

Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind nicht anwendbar.

Wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: Dezember 2003